Aktuelles
Der Gesetzgeber verpflichtet mit Einführung der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.10.2007, bei Verkauf, Vermietung, Modernisierung, etc. eines Gebäudes einen Energieausweis vorzulegen.
Die Energieberater stellen alle Arten von Energieausweisen aus:
- Für Wohngebäude
- Verbrauchs-Energieausweis
- Bedarfs-Energieausweis
- Für Nicht-Wohngebäude
- Verbrauchs-Energieausweis
- Bedarfs-Energieausweis
- Für gemischt genutzte Gebäude (z.B. Wohngebäude mit großem Ladenlokal)
- Verbrauchs-Energieausweis
- Bedarfs-Energieausweis
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Datenaufnahme vor Ort für den Energieausweis Thermografieaufnahmen durchzuführen.
Ihr Nutzen:
- Lediglich einmalige Kosten für die An- und Abfahrt,
- ergänzend zum Primärenergiebedarf/ Endenergiebedarf beim Bedarfs-Energieausweis und der Energiekennzahl beim Verbrauchs-Energieausweis erhalten Sie grafisch die Schwachstellen des Gebäudes aufgezeigt