Aktuelles

Der Gesetzgeber verpflichtet mit Einführung der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.10.2007, bei Verkauf, Vermietung, Modernisierung, etc. eines Gebäudes einen Energieausweis vorzulegen.

Energieausweis Die Energieberater stellen alle Arten von Energieausweisen aus:

  • Für Wohngebäude
  • Verbrauchs-Energieausweis
  • Bedarfs-Energieausweis
  • Für Nicht-Wohngebäude
  • Verbrauchs-Energieausweis
  • Bedarfs-Energieausweis
  • Für gemischt genutzte Gebäude (z.B. Wohngebäude mit großem Ladenlokal)
  • Verbrauchs-Energieausweis
  • Bedarfs-Energieausweis

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Datenaufnahme vor Ort für den Energieausweis Thermografieaufnahmen durchzuführen.

Ihr Nutzen:

  • Lediglich einmalige Kosten für die An- und Abfahrt,
  • ergänzend zum Primärenergiebedarf/ Endenergiebedarf beim Bedarfs-Energieausweis und der Energiekennzahl beim Verbrauchs-Energieausweis erhalten Sie grafisch die Schwachstellen des Gebäudes aufgezeigt