Energieausweise - Nicht-Wohngebäude
Zu Nicht-Wohngebäuden zählen:
- Verkaufsstätten
- Bürogebäude
- Krankenhäuser
- Rathäuser
- Schulen
- etc.
Fakten:
- Einen Energieausweis für Nicht-Wohngebäude müssen sie ab dem 01.07.2009 vorlegen können. Aufgrund der hohen Nachfrage vor dem Stichtag bietet sich eine frühzeitige Ausstellung an, um den Energieausweis sicher vorliegen zu haben
- Für Nicht-Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs-Energieausweis und Bedarfs-Energieausweis
- Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.
- In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden.