Energieausweise - Nicht-Wohngebäude

AusweistypenZu Nicht-Wohngebäuden zählen:

  • Verkaufsstätten
  • Bürogebäude
  • Krankenhäuser
  • Rathäuser
  • Schulen
  • etc.

Fakten:

  • Einen Energieausweis für Nicht-Wohngebäude müssen sie ab dem 01.07.2009 vorlegen können. Aufgrund der hohen Nachfrage vor dem Stichtag bietet sich eine frühzeitige Ausstellung an, um den Energieausweis sicher vorliegen zu haben
  • Für Nicht-Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs-Energieausweis und Bedarfs-Energieausweis
  • Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.
  • In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden.