Energieausweise - Wohngebäude
Einführungstermine für Energieausweise für Wohngebäude:
Einen Energieausweis für Wohngebäude müssen sie ab dem 01.07.2008 vorlegen können (für Wohngebäude mit Baujahr vor 1965). Für alle Wohngebäude mit Baujahr nach 1965 müssen sie spätestens am 01.01.2009 einen Energieausweis vorlegen können.
Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.
Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfs-Energieausweis vorlegen
Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.