Nicht-Wohngebäude
"Im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
1. sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen,
2. sind Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen."
So sagt es das Gesetz. Und zu verstehen sind darunter:
- Büro-/ Verwaltungsgebäude
- Schulen/ öffentliche Gebäude
- Krankenhäuser
- Gaststätten
- Verkaufsstätten
- etc.