Nicht-Wohngebäude

Thermografie"Im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
1. sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen,
2. sind Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen."

So sagt es das Gesetz. Und zu verstehen sind darunter:

  • Büro-/ Verwaltungsgebäude
  • Schulen/ öffentliche Gebäude
  • Krankenhäuser
  • Gaststätten
  • Verkaufsstätten
  • etc.