FAQ - Häufig gestellte Fragen

Vor-Ort-Beratung:

Frage: Wie hoch ist die Förderung der BAFA für eine Vor-Ort-Energieberatung?
Antwort: Die Höhe des Zuschusses beträgt mindestens 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 360 Euro
für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Thermografische Untersuchungen und Stromsparberatungen
können ebenfalls gefördert werden.

Frage: Muss ich mich um den Zuschuss kümmern, und an wen wird er ausgezahlt?
Antwort: Im Rahmen der Förderung durch die BAFA übernimmt der Energieberater die Antragstellung (nur er ist auch hierzu befugt). Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird nach Abschluss der Vor-Ort-Beratung direkt vom Bundesamt an den Energieberater überwiesen. Der Auftraggeber hat lediglich die Differenz des Beratungsbetrages und der Förderung zu zahlen.

Frage: Bis wann bietet die BAFA die Förderung an?
Antwort: Die Laufzeit des Förderprogramms wurde (zunächst) bis zum 31.12.2009 verlängert; bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt werden.

Energieausweise

Frage: Für welche Gebäude werden Bedarfs-Energieausweise benötigt?
Frage: Für Gebäude mit ein, zwei, drei und vier Wohneinheiten, für welche die Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde, und die nicht nach der Wärmschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden, wird ein Bedarfs-Energieausweis benötigt.