Energie­audits

DIN EN 16247 / ISO 50001

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft die verpflichtende Durchführung von sogenannten Energieaudits, die als Vor-Ort-Energieberatung von Experten durchgeführt werden, um die Energieeffizienz eines Nicht-Wohngebäudes zu steigern. Hierdurch sollen Einsparpotentiale sichtbar gemacht und zu guter Letzt unnötige Kosten gesenkt werden. Dabei liegt der Fokus darauf, in welchen Bereichen ein Unternehmen wieviel Energie verbraucht. Ziel ist es also, Einsparpotenziale zu entdecken und diese zu verbessern. Alle großen Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen qualifizierten Auditor durchführen zu lassen. Über die öffentliche Liste des BAFA können Energieauditoren ausfindig gemacht werden, die zur Durchführung eines Energieaudits berechtigt sind und über die Qualifikation nach § 8b EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) verfügen. Unser Büro finden Sie an dieser Stelle ebenfalls wieder. Das Energieaudit erfolgt unter Zuhilfenahme des Leitfadens, welches das BAFA in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellt hat. Diese dient als Anwenderhilfe und gewährleistet eine übersichtliche Zusammenstellung.

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