Hydraulischer Abgleich
In Bestandsgebäuden, in denen noch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde, ist es häufig der Fall, dass einige Heizkörper nur teilweise warm werden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die in einem Heizkreis zusammenhängenden Wärmeübertragungsflächen (z.B. Heizkörper) nicht aufeinander abgestimmt sind und so zu viel oder zu wenig Volumen an Heizungswasser die Wärmeübertragungsflächen erreicht.
Da in einem Bestandsgebäude die vorhandenen Rohrlängen und Leitungsquerschnitte häufig nicht bekannt sind, kann keine Rohrnetzberechnung wie bei einem Neubau durchgeführt werden.
Aus diesem Grunde wird ein anderes Verfahren angewendet um den hydraulischen Abgleich bilanzieren und umsetzen zu können. Im Folgenden möchten wir Ihnen in einfachen Worten erläutern wie dies funktioniert:
Für alle Räume eines Gebäudes (unabhängig ob Einfamilienhaus oder großes Mehrfamilienhaus) wird eine Energiebedarfsberechnung durchgeführt, sprich bilanziert wie hoch die notwendige Heizlast des Raumes (SOLL-Wert) sein muss. Dieser bilanzierte SOLL-Wert wird der installierten Heizleistung je Raum – dem IST-Wert – (also wieviel Heizleistung in Watt durch den oder die Heizkörper eingebracht wird) gegenübergestellt. Hieraus entstehen als Ergebnis die Einstellwerte für die einzelnen voreinstellbaren Thermostatventile.
Zur Erlangung der notwendigen Daten für die Bilanzierungen wird in einem ersten Schritt eine Datenaufnahme vor Ort durchgeführt – wenn noch nicht im Zuge einer Energieberatung geschehen – um die energetische Qualität der Bauteile der thermischen Übertragungsflächen und die Heizflächen aufzunehmen.
In der Folge werden umfangreich software-gestützt die raumweisen Bilanzierungen mit dem Ergebnis für den hydraulischen Abgleich erstellt.
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist bei einem Neubau vorgeschrieben. Auch die Förderstellen (BAFA, KfW) machen die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs zur Vorgabe um Maßnahmen an der Heizungsanlage, aber auch bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, gefördert zu bekommen.
Im Rahmen einer reinen Baubegleitung der Fördergelder – oder einer noch umfassenderen Unterstützung mit Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung UND Baubegleitung der Fördergelder – bieten wir Ihnen die Leistung der Ermittlung der Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich mit an, so dass Sie bei uns immer eine Unterstützung nach dem „Rund-um-Sorglospaket“-Gedanken erhalten.
Adresse
Die Energieberater
Dipl.- Bauing. Rolf Boesch
Himmelgeister Straße 45
Hinterhof 1. OG links
40225 Düsseldorf