Ausschreibung

Die Ausschreibung stellt die Grundlage für die spätere Entscheidungsfindung der Bauherren/innen dar. Generell gilt: Je genauer ein Leistungsverzeichnis aufgestellt wird, desto konkreter wird auch das Angebot.

Im Leistungsverzeichnis werden unterschiedliche Arbeiten wie zum Beispiel das Dämmen einer Außenwand in verschiedene Positionen und damit verbundene Massen gegliedert. Im LV berücksichtigt werden dabei die konkreten Wünsche des Bauherren/ der Bauherrin, die mit Produktempfehlungen dort ergänzt werden, wo auf spezielles Know-How zurückgegriffen werden muss.

Das aufgestellte LV gewährleistet eine Vergleichbarkeit der Angebote aller Firmen, die in die Angebotseinholung auf Kundenwunsch hin mit einbezogen werden sollen.

Das bedeutet konkret für eine Ausschreibung: Äpfel werden mit Äpfeln verglichen und nicht wie bei drei eingeholten Angeboten ohne zu Grunde liegendes Leistungsverzeichnis Äpfel werden mit Birnen und Mandarinen verglichen.

Bei der anschließenden Vergabe entscheidet der Bauherr/ die Bauherrin darüber, welche Baufirma den Auftrag erhält und die Arbeiten ausführen darf.

Bitte beachten Sie, dass bei einer reinen Fördermittelbegleitung die Leistungen Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung nicht im hier aufgeführten Rahmen erfolgen, sondern der Fokus rein auf der Fördermittelbeantragung und den damit verbunden Stichprobenkontrollen bei der Umsetzung liegt.

Sie haben sich für eine Fördermittelbegleitung entschieden und möchten den Auftrag nun aber erweitern? Sprechen Sie uns an!

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