Fördermittel

Mit dem 01. Januar 2021 und 01. Juli 2021 sind weitreichende Änderungen der aktuellen Fördermittel in Kraft getreten, welche wiederum am 15.08.2022 aktualisiert wurden. Die Richtlinien für die Fördermittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der KFW- Förderbank (KfW) sind nun in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gebündelt.

Die BEG hat die vormaligen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) ersetzt.

Die Investitionszuschüsse für BEG EM (= Einzelmaßnahmen) sind beim BAFA angesiedelt. Die Kreditprogramme für Effizienzhaus-Standards (für Bestands- sowie Neubauobjekte) sind aktuell der KfW zugeordnet (Ausnahme für Nicht-Wohngebäude von Kommunen: Hier kann zwischen Kredit- oder Investitionszuschussprogramm gewählt werden).

Hierbei gibt es 3 wesentliche Bausteine:

    1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
    2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

(Quelle: www.bafa.de)

Die Programme werden durch viele Feinheiten bestimmt. Das Wichtigste für Sie: die Beantragung und Begleitung dieser Fördermittel kann ausschließlich mittels eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) erfolgen. Hierbei muss der Energie-Effizienz-Experte für die jeweilige Kategorie zugelassen sein. Wir sind für alle Kategorien zertifiziert und zugelassen.

Im Rahmen der Fördermittelbegleitung durch den EEE erstellt dieser die Nachweise nach dem neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz; in Kraft seit 01.11.2021 und hat die EnEV – Energieeinsparverordnung – abgelöst).

Für den Bauherren stellen sich viele Fragen: Wie hoch fällt die Förderung der Baubegleitung sowie der umzusetzenden Maßnahmen aus? Was sind förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen? Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und wie erhalte ich ihn? Und viele weitere Fachfragen.

Gerne beraten wir Sie im „Fördermitteldschungel“ und helfen Ihnen dabei, die optimale Förderung für Ihr Herzensprojekt zu erhalten.

Profitieren Sie mit unserer Hilfe von den staatlichen Förderungen und setzen Sie somit Ihr Vorhaben in die Tat um!

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen sind insbesondere interessant, wenn das Erreichen einer Effizienzhausstufe im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nicht rentabel oder erwünscht ist.

Effizienzhaus

Wir unterstützen Sie bei der Erreichung eines bestimmten Effizienzhauses, Förderungen, Zinskonditionen und Tilgungszuschüssen zu Ihrer Sanierung.

Denkmäler

Als zertifizierte Energieberater im Denkmal und Energie-Effizienz-Experten unterstützen wir Sie beim Abgreifen von Fördermitteln für Ihr Baudenkmal.

Baubegleitung der Fördermittel

Wir begleiten seit über 15 Jahren kleine wie große Maßnahmen im Zuge der Fördermittelinanspruchnahme.

Kommunale Programme

Kommunale Programme sind unter anderem individuell abhängig vom Standort des zu sanierenden Objektes. Wir sind an vielen Standorten für Sie tätig.

Die Energieberater
Adresse

Die Energieberater
Dipl.- Bauing. Rolf Boesch

Himmelgeister Straße 45
Hinterhof 1. OG links
40225 Düsseldorf

Kontakt

Tel.: 0211 – 41 67 632
Fax: 0211 – 41 67 633

info@die-eberater.de