Energie­beratung Nicht-Wohn­gebäude

Im Gegensatz zu einer Energieberatung für ein privat genutztes Wohngebäude hat der wirtschaftliche Aspekt für Besitzer eines Nicht-Wohngebäudes in der Regel einen höheren Stellenwert. Häufig durch externe Mieter genutzt stellt sich die Frage nach potentiellen Einsparmöglichkeiten, die auf andere Nutzungszeiten und Möglichkeiten als die eines privat genutzten Gebäudes ausgelegt sind.

Bei einem Nicht-Wohngebäude werden zusätzliche zu den auch bei einem Wohngebäude bilanzierten Komponenten (Heizung und Trinkwarmwasserbereitung) auch Lüftung, Kühlung und Beleuchtung bilanziert. Basis ist die DIN V 18599.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Eigentümer eines Nicht-Wohngebäudes für diesen Beitrag zum Klimaschutz mit dem Modul 2: Der Energieberatung nach der DIN V 18599.

Im Fokus stehen hier der Einbezug der Möglichkeiten Erneuerbarer Energien und höchstmöglicher Energieeffizienz im Planungsprozess sowie bei den folgenden Entscheidungen. Förderfähig ist sowohl ein energetisches Konzept, was einen schrittweisen Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen aufzeigt als auch ein Konzept über eine sogenannte „Sanierung in einem Zug“, das ein bundesgefördertes KfW-Effizienzgebäude zum Ziel hat. Die Höhe der Förderung ist gekoppelt an die Nettogrundfläche des jeweiligen Gebäudes, beträgt maximal 80 % des förderfähigen Beratungshonorars und beläuft sich höchstens auf 8.000 Euro.

Weitere Informationen bezüglich des Förderverfahrens erhalten sie unter: www.bafa.de.

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