Energie­beratung Wohn­gebäude

Energieberatung, warum und wann?

Eine Energieberatung gibt Aufschluss über energetische Schwachstellen, technisch und wirtschaftlich sinnvolle Verbesserungen und über das energetische Gesamt-Einsparpotenzial des Gebäudes. Aufgrund unserer Unabhängigkeit können wir objektiv beraten und sagen somit auch klar im Beratungsergebnis wenn energetische Maßnahmen technisch nicht notwendig oder nicht lohnend sind.

Unter Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes für die Modernisierung, der Energieeinsparung, der Energiepreise und auch deren Steigerungen und weiterer Parameter lässt sich neben der Umweltentlastung einer Maßnahme auch die Wirtschaftlichkeit errechnen. Primäres Ziel ist es einen energetischen, individuellen Sanierungsfahrplan – welcher die Wünsche und das Budget der Kunden berücksichtigt – zu erstellen, der priorisiert verschiedene Maßnahmen zu hintereinander gereihten Maßnahmenpaketen enthält. Unser generelles Ziel ist es immer eine langfristige Verbesserung der Ausgangssituation zu ermöglichen. Eine Energieberatung sollte somit immer vor Beginn einer Sanierung/ Modernisierung durchgeführt werden, um Kenntnis über den ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen sowie die zu erwartenden Kosten zu erhalten. Zusammen mit dem Auftraggeber wird daraufhin abgewogen, welche Maßnahmen zur Ausführung gelangen sollen.

Eine spezielle Form der Energieberatung für Wohngebäude ist die Energieberatung-vor-Ort (kurz: Vor-Ort-Beratung) nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Eine Vor-Ort-Beratung bildet das ideale Instrument, um

  • eine Beurteilung der energetischen Qualität der thermischen Hülle (Außenwände, Fenster, Türen, Dach/ oberste Geschoßdecke, Kellerdecke/ Bodenplatte) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Verteilung) zu erhalten
  • über den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäude informiert zu werden
  • Energie-Einsparpotentiale unter wirtschaftlichen Aspekten zu ermitteln
  • einen speziell auf den Kunden und das Gebäude abgestimmten individuellen Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) zu erhalten. Hat man diesen erstellt verhilft dieser auch zu einem zusätzlichen Zuschuss (iSFP-Bonus) bei den Fördermitteln in Höhe von 5% auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme(n) an der thermischen Gebäudehülle.

Im Anschluss an Schritt 8 ist eine Beantragung von Fördermitteln sinnvoll. Als zertifizierte Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie hier professionell durch Ihre Maßnahme(n).

Zielgruppen, Fördervoraussetzungen, Förderhöhe, Ablauf

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Eigentümer von Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter/Pächter

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn (Fördervoraussetzungen)

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

Förderhöhe

  • Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten (klassische Mehrfamilienhäuser).
  • Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
  • Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Ablauf des Förderverfahrens

  1. Sie beauftragen einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. Der Energieberater stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.
  2. Der Energieberater hat nun maximal neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern (nutzen Sie diese Gelegenheit, um dem Berater Fragen zu stellen!). Für seine Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
  3. Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und der Energieberater noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater ausgezahlt.
Die Energieberater
Adresse

Die Energieberater
Dipl.- Bauing. Rolf Boesch

Himmelgeister Straße 45
Hinterhof 1. OG links
40225 Düsseldorf

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Tel.: 0211 – 41 67 632
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