Energieberatung Wohngebäude
Energieberatung, warum und wann?
Eine Energieberatung gibt Aufschluss über energetische Schwachstellen, technisch und wirtschaftlich sinnvolle Verbesserungen und über das energetische Gesamt-Einsparpotenzial des Gebäudes. Aufgrund unserer Unabhängigkeit können wir objektiv beraten und sagen somit auch klar im Beratungsergebnis wenn energetische Maßnahmen technisch nicht notwendig oder nicht lohnend sind.
Unter Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes für die Modernisierung, der Energieeinsparung, der Energiepreise und auch deren Steigerungen und weiterer Parameter lässt sich neben der Umweltentlastung einer Maßnahme auch die Wirtschaftlichkeit errechnen. Primäres Ziel ist es einen energetischen, individuellen Sanierungsfahrplan – welcher die Wünsche und das Budget der Kunden berücksichtigt – zu erstellen, der priorisiert verschiedene Maßnahmen zu hintereinander gereihten Maßnahmenpaketen enthält. Unser generelles Ziel ist es immer eine langfristige Verbesserung der Ausgangssituation zu ermöglichen. Eine Energieberatung sollte somit immer vor Beginn einer Sanierung/ Modernisierung durchgeführt werden, um Kenntnis über den ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen sowie die zu erwartenden Kosten zu erhalten. Zusammen mit dem Auftraggeber wird daraufhin abgewogen, welche Maßnahmen zur Ausführung gelangen sollen.
Eine spezielle Form der Energieberatung für Wohngebäude ist die Energieberatung-vor-Ort (kurz: Vor-Ort-Beratung) nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Eine Vor-Ort-Beratung bildet das ideale Instrument, um
- eine Beurteilung der energetischen Qualität der thermischen Hülle (Außenwände, Fenster, Türen, Dach/ oberste Geschoßdecke, Kellerdecke/ Bodenplatte) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Verteilung) zu erhalten
- über den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäude informiert zu werden
- Energie-Einsparpotentiale unter wirtschaftlichen Aspekten zu ermitteln
- einen speziell auf den Kunden und das Gebäude abgestimmten individuellen Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) zu erhalten. Hat man diesen erstellt verhilft dieser auch zu einem zusätzlichen Zuschuss (iSFP-Bonus) bei den Fördermitteln in Höhe von 5% auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme(n).
Im Anschluss an Schritt 8 ist eine Beantragung von Fördermitteln sinnvoll. Als zertifizierte Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie hier professionell durch Ihre Maßnahme(n).
Zielgruppen, Fördervoraussetzungen, Förderhöhe, Ablauf
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter/Pächter
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn (Fördervoraussetzungen)
- Ihr Gebäude in Deutschland steht,
- der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
- das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.
Förderhöhe
- Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten (klassische Mehrfamilienhäuser).
- Zuschuss in Höhe von maximal 250 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
- Das Prozedere der Fördermittelabwicklung können wir gerne (per Vollmacht) übernehmen. Die Förderung wird dirket an Sie als Beratungsempfänger ausgezahlt.
Ablauf des Förderverfahrens
- Sie beauftragen einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. Sie – oder alternativ der Energieberater als Bevollmächtigter – stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und man erhält einen Förderbescheid.
- Der Energieberater hat nun maximal neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern (nutzen Sie diese Gelegenheit, um dem Berater Fragen zu stellen!). Nach Abschluss der Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater eine Rechnung über das Honorar aus.
- Nach dem Erläuterungsgespräch müssen Sie und der Energieberater noch die „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“ unterzeichnen. Nun können Sie – oder der Bevollmächtigte Energieberater – die Verwendungsnachweiserklärung digital erzeugen. Zuletzt wird der Zuschuss an Sie ausgezahlt.
Trotz seit August 2024 gesenkter Förderhöhen für die Energieberatung Wohngebäude lohnt sich die Beratung doppelt und dreifach:
Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) – dieser resultiert aus einer Energieberatung für Wohngebäude – erhält der Kunde auf Maßnahmen an der thermischen Hülle 20% Zuschuss (15% Grundzuschuss plus 5% ISFP-Bonus) statt nur 15% Zuschuss UND kann förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr statt nur 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr geltend machen!
Bauneben- und Wiederherstellungskosten sowie die Baubegleitungskosten sind ebenfalls förderfähig.
Hierzu ein Beispiel:
Sie besitzen ein 2-Parteienhaus welches vor 1980 gebaut wurde und an dem energetisch noch nicht viel passiert ist. Sie planen die Außenwände zu dämmen, die Fenster auszutauschen und das Dach energetisch zu modernisieren. Hierzu haben Sie Angebote eingeholt und die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 130.000 Euro.
Fall 1: Sie haben keine Energieberatung für Wohngebäude durchführen lassen
So betragen die maximal förderfähigen Kosten bei Ihrem Vorhaben: 30.000 Euro * 2 WE = 60.000 Euro. Hierauf erhalten Sie 15% Grundzuschuss = 9.000 Euro.
Fall 2: Sie haben eine Energieberatung für Wohngebäude durchführen lassen
So betragen die maximal förderfähigen Kosten bei Ihrem Vorhaben: 60.000 Euro * 2 WE = 120.000 Euro. Hierauf erhalten Sie 20% Zuschuss = 24.000 Euro.
→ sie haben 15.000 Euro (!) mehr Förderung, wenn Sie zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude mit dem Ergebnis einen individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) haben erstellen lassen.
→ Zudem wurden sie gut beraten, welche Maßnahme wie in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollte.
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Adresse
Die Energieberater
Dipl.- Bauing. Rolf Boesch
Himmelgeister Straße 45
Hinterhof 1. OG links
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