Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen sind für die meisten Gebäude die richtige Wahl. Hier kann der Kunde nach dem „Schubladen-Prinzip“ die Schublade aufziehen und fördern lassen, die gerade die wichtigste Maßnahme für ihn am Gebäude ist. Denn die Maßnahmen sind alle unterteilt (in „Schubladen“), so dass z.B. Haustüre, Dachflächenfenster, Außenwände (auch Teile davon), Gaubenwangen, Gaubendächer, Schrägdach, Flachdach, Kellerdecke, Fenster usw. einzelne Maßnahmen darstellen. Denn das Erreichen einer Effizienzhausstufe im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen (in einem Schwung) ist häufig nicht erwünscht und in der Praxis in vermieteten Gebäuden schwierig umzusetzen.
Sofern der Bauantrag oder die Bauanzeige Ihres Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt, mit dem Vorhaben erst nach Antragstellung begonnen wird und die geplanten Einzelmaßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen, so sollte der Inanspruchnahme der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) Nichts im Wege stehen.
Maßnahmen an Bauteilen
Ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt sich bei Maßnahmen an der thermischen Hülle doppelt:
Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) – dieser resultiert aus einer Energieberatung für Wohngebäude – erhält der Kunde auf Maßnahmen an der thermischen Hülle 20% Zuschuss (15% Grundzuschuss plus 5% ISFP-Bonus) statt nur 15% Zuschuss UND kann förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr statt nur 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr geltend machen!
Bauneben- und Wiederherstellungskosten sowie die Baubegleitungskosten sind ebenfalls förderfähig. Auf die Baubegleitungskosten erhalten Sie 50% Zuschuss! (Deckelungen beachten).
Hierzu ein Beispiel:
Sie besitzen ein 2-Parteienhaus welches vor 1980 gebaut wurde und an dem energetisch noch nicht viel passiert ist. Sie planen die Außenwände zu dämmen, die Fenster auszutauschen und das Dach energetisch zu modernisieren. Hierzu haben Sie Angebote eingeholt und die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 130.000 Euro.
Fall 1: Sie haben keine Energieberatung für Wohngebäude durchführen lassen
So betragen die maximal förderfähigen Kosten bei Ihrem Vorhaben:
30.000 Euro * 2 WE = 60.000 Euro -> hierauf erhalten Sie 15% Grundzuschuss = 9.000 Euro.
Fall 2: Sie haben eine Energieberatung für Wohngebäude durchführen lassen
So betragen die maximal förderfähigen Kosten bei Ihrem Vorhaben:
60.000 Euro * 2 WE = 120.000 Euro -> hierauf erhalten Sie 20% Zuschuss = 24.000 Euro.
→ sie haben 15.000 Euro (!) mehr Förderung, wenn Sie zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude mit dem Ergebnis einen individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) haben erstellen lassen.
→ Zudem wurden sie gut beraten, welche Maßnahme wie in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollte.
Heizungsmodernisierung
Diese Förderung ist seit 01.01.2024 bei der KfW angesiedelt.
Bei BEG EM Heizungsaustausch gelten andere Fördersätze als bei den Bauteilen :
- Es gibt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude eine generelle Grundförderung in Form eines Investitionszuschusses in Höhe von 30% auf die anrechenbaren Kosten (hierbei sind Kosten-Deckelungen zu beachten) – unabhängig von der Wahl des künftigen förderfähigen Heizungssystems.
- Hinzu kommt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von zunächst 20% für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungsanlagen (bei zur Antragsstellung funktionstüchtigen Gasheizungen mit einem Alter von mind. 20 Jahren oder bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen). Die Höhe des Klima-Geschwindigkeitsbonus ist gestaffelt und beträgt 20% bis einschließlich 2028. Danach verringert er sich alle zwei Jahre um jeweils 3%.
- Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr dürfen sich zusätzlich auf einen einkommensabhängigen Bonus von 30% freuen.
- Da die drei o. g. Boni miteinander kumulierbar sind ist ein Investitionszuschuss von max. 70% für einen Heizungsaustausch möglich (unter Beachtung von Kosten-Deckelungen).
Die förderfähigen Kosten sind hierbei gedeckelt auf 30.000 Euro auf die 1. Wohneinheit (WE), jeweils 15.000 Euro auf die 2. bis 6. WE und jeweils 8.000 Euro ab der 8. WE.
Im Übrigen gibt es seit dem 01.01.2024 ein für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr zinsverbilligtes Kreditangebot. Dieses kann sowohl bei einem Heizungsaustausch als auch bei anderen BEG-Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Seit dem 01.01.2024 gibt es zudem die Möglichkeit der gleichzeitigen – kummulierbaren – Inanspruchnahme von Maßnahmen an der thermischen Hülle und der Anlagentechnik, so dass die förderfähigen Kosten (unter Beachtung der Deckelungen) höher sind.
Als Energie-Effizienz-Experten ermitteln und bestätigen wir Ihnen vor der Modernisierung die Erreichung der geforderten technischen Mindestanforderungen an die Bauteile sowie die Anlagentechnik. Zudem prüfen wir die Angebote auf Förderfähigkeit. Notwendige Nachweise im Rahmen der Fördermittelinanspruchnahme – wie z.B. Ermittlung der Werte für den hydraulischen Abgleich oder Erstellung eines Lüftungskonzeptes – können wir Ihnen aus einer Hand anbieten. Im Rahmen von Stichprobenkontrollen überprüfen wir die konforme Ausführung und tragen somit auch zur Qualitätssicherung bei. Nach der Modernisierung prüfen wir die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme(n) und bestätigen diese in der Folge gegenüber der Förderstelle.
Mögliche förderfähige Kosten sind beispielsweise:
- Dämmung von Geschossdecken, Dachflächen, Wänden
- Austausch oder Einbau von Fenstern und/ oder Außentüren
- Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Einbau förderfähiger Lüftungsanlagen
- Einbau digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs (smart Home)
Übersicht der Fördersätze:
Adresse
Die Energieberater
Dipl.- Bauing. Rolf Boesch
Himmelgeister Straße 45
Hinterhof 1. OG links
40225 Düsseldorf