Einzel­­maßnahmen

Einzelmaßnahmen sind insbesondere für den Bauherrn/ die Bauherrin interessant, für die das Erreichen einer Effizienzhausstufe im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nicht rentabel oder gegebenenfalls auch nicht erwünscht ist. Sofern der Bauantrag oder die Bauanzeige Ihres Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt, mit dem Vorhaben erst nach Antragstellung begonnen wird und die geplanten Einzelmaßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen, so sollte der Inanspruchnahme der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) Nichts im Wege stehen.

Die maximal förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen betragen hierbei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Bauneben- und Wiederherstellungskosten sowie die Baubegleitungskosten sind ebenfalls förderfähig. Eine um 5% auf die Basisförderung erhöhte Förderung ist möglich, wenn das Vorhaben im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) – welcher als Ergebnis einer Vor-Ort-Energieberatung erstellt wird – umgesetzt wird (außer beim Austausch von Heizungsanlagen).

Als Energie-Effizienz-Experten ermitteln und bestätigen wir Ihnen vor der Modernisierung die Erreichung der geforderten technischen Mindestanforderungen an die Bauteile sowie die Anlagentechnik. Zudem prüfen wir die Angebote auf Förderfähigkeit. Notwendige Nachweise im Rahmen der Fördermittelinanspruchnahme – wie z.B. Ermittlung der Werte für den hydraulischen Abgleich oder Erstellung eines Lüftungskonzeptes – können wir Ihnen aus einer Hand anbieten. Im Rahmen von Stichprobenkontrollen überprüfen wir die konforme Ausführung und tragen somit auch zur Qualitätssicherung bei. Nach der Modernisierung prüfen wir die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme(n) und bestätigen diese in der Folge gegenüber der Förderstelle.

Mögliche förderfähige Kosten sind beispielsweise:

  • Dämmung von Geschossdecken, Dachflächen, Wänden
  • Austausch oder Einbau von Fenstern und/ oder Außentüren
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Einbau förderfähiger Lüftungsanlagen
  • Einbau digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs (smart Home)

 

Übersicht der Fördersätze

BEG EM Förderübersicht

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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