Bau­begleitung der
Förder­mittel

Die Beantragung und Begleitung der Fördermittel kann ausschließlich mittels eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) erfolgen. Hierbei muss der Energie-Effizienz-Experte für die jeweilige Kategorie zugelassen sein. Wir sind für alle Kategorien zertifiziert und zugelassen und begleiten seit über 15 Jahren kleine, wie große Maßnahmen im Zuge der Fördermittelinanspruchnahme.

Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) wurde die Begleitung der Fördermittel mit dem Baubegleitungszuschuss neu aufgelegt. Seit dem 01.01.2021 können 50 % der Baubegleitungskosten als Zuschuss abgegriffen werden.

Sie beabsichtigen Einzelmaßnahmen umzusetzen?

Bei einem Bestandsgebäude in Form eines Ein- oder Zweifamilienhauses betragen die maximal förderfähigen Kosten für die Baubegleitung 5.000 Euro. Somit erhalten Sie hier bis zu 2.500 Euro als Zuschuss für die Baubegleitung.

Bei einem Mehrfamilienhaus im Bestand mit 3 und mehr Wohneinheiten belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 2.000 € pro Wohneinheit, maximal 20.000 € können so geltend gemacht werden. Auch hier erhalten Sie 50% der Kosten als Zuschuss, maximal beträgt der Zuschuss somit bis zu 10.000 Euro.

Auch der Nichtwohngebäudesektor im Bestand wird nun berücksichtigt. Mit 5 €/ m² und maximal 20.000 € förderfähigen Kosten wird die Inanspruchnahme einer Baubegleitung für Fördermittel bezuschusst.

Generell gilt aktuell: die Zuschüsse für die Maßnahmen sind so gut, dass die Baubegleitungskosten unter Berücksichtigung des Baubegleitungszuschusses Ihr Plus als Bauherr unterm Strich „nicht auffressen“.

Ihr Ziel ist das Effizienzhaus?

In diesem Fall verdoppeln sich die jeweils förderfähigen Kosten, die Bezuschussung liegt weiterhin bei 50 %. Konkret:

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus im Bestand sowie im Neubau betragen die maximal förderfähigen Kosten für die Baubegleitung 10.000 Euro. Somit erhalten Sie hier bis zu 5.000 Euro als Zuschuss für die Baubegleitung.

Bei einem Mehrfamilienhaus im Bestand sowie im Neubau mit 3 und mehr Wohneinheiten belaufen sich die förderfähige Kosten auf 4.000 € pro Wohneinheit, maximal 40.000 € können so geltend gemacht werden. Auch hier erhalten Sie 50% der Kosten als Zuschuss, maximal beträgt der Zuschuss somit bis zu 20.000 Euro.

Und für die Baubegleitung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzhaus betragen die förderfähigen Kosten 10 €/ m² und maximal 40.000 €. Somit werden hier bis zu 20.000 Euro Zuschuss gewährt.

Welche Aufgaben übernimmt der Energie-Effizienz-Experte u.a.?

Als Energie-Effizienz-Experten ermitteln und bestätigen wir Ihnen vor der Modernisierung die Erreichung der geforderten technischen Mindestanforderungen an die Bauteile sowie die Anlagentechnik. Zudem prüfen wir die Angebote auf Förderfähigkeit. Notwendige Nachweise im Rahmen der Fördermittelinanspruchnahme – wie z.B. Ermittlung der Werte für den hydraulischen Abgleich oder Erstellung eines Lüftungskonzeptes – können wir Ihnen aus einer Hand anbieten. Im Rahmen von Stichprobenkontrollen überprüfen wir die konforme Ausführung und tragen somit auch zur Qualitätssicherung bei. Nach der Modernisierung prüfen wir die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme(n) und bestätigen diese in der Folge gegenüber der Förderstelle.

Die Energieberater
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Dipl.- Bauing. Rolf Boesch

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